Hausordnung

Gültig ab 1. Mai 2026

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HAUSORDNUNG DER UNTERKUNFT

Houseboat Neptun – Císařská louka, Prag 5

Sehr geehrte Gäste,

damit Ihr Aufenthalt auf dem Houseboat Neptun so angenehm und so sicher wie möglich verläuft, bitten wir Sie, die nachstehenden Regeln einzuhalten. Mit der Unterbringung auf dem Hausboot bestätigen Sie, dass Sie diese Hausordnung zur Kenntnis genommen haben und mit ihr einverstanden sind.

1. Allgemeine Regeln

1.1 Die Gäste nutzen das Hausboot, seine Ausstattung, die Zugangswege, die Außenbereiche, den Steg, das Oberdeck und die Umgebung auf eigene Verantwortung.

1.2 Die Gäste sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll gegenüber der Ausstattung des Hausboots, der umgebenden Natur, dem Gewässer, den übrigen Personen im Hafen und den weiteren Nutzern des Areals Císařská louka zu verhalten.

1.3 Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 7:00 Uhr. In dieser Zeit ist es untersagt, die Umgebung durch Lärm, laute Musik, Rufen oder anderes unangemessenes Verhalten zu stören.

1.4 Das Hausboot ist standardmäßig für den Aufenthalt von 2 Personen bestimmt, sofern mit dem Betreiber nicht vorab ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.5 Die technische Höchstkapazität des Hausboots beträgt 5 Personen, die maximale Zuladung 600 kg einschließlich Personen und Gepäck. Diese technische Kapazität darf unter keinen Umständen überschritten werden.

1.6 Der Zutritt zum und der Aufenthalt auf dem Hausboot sind nur den in der Buchung genannten und über das Registrierungsformular ordnungsgemäß registrierten Personen gestattet.

1.7 Die Anwesenheit weiterer Personen, von Besuch oder von Personen, die nicht in der Buchung genannt sind, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers nicht gestattet.

1.8 Wird festgestellt, dass sich mehr Personen als in der Buchung angegeben oder nicht registrierte Personen auf dem Hausboot oder in dessen unmittelbarer Umgebung aufhalten, ist der Betreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 EUR zu berechnen. Das Recht des Betreibers, einen darüber hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

1.9 Ohne vorherige Zustimmung des Betreibers ist es nicht gestattet, Feiern, Partys, laute Veranstaltungen, gewerbliche Fotoaufnahmen, Dreharbeiten oder ähnliche Aktivitäten durchzuführen.

1.10 Kinder dürfen sich auf dem Hausboot, auf dem Oberdeck, auf der Treppe, auf dem Steg und in Wassernähe nur unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Person bewegen.

2. Sicherheit und Bewegung am Wasser

2.1 Das Hausboot liegt unmittelbar auf dem Wasser. Die Gäste sind verpflichtet, bei der Bewegung auf dem Steg, der Treppe, der Terrasse, dem Deck, dem Oberdeck und in Wassernähe erhöhte Vorsicht walten zu lassen.

2.2 Der Zugang zum Hausboot führt über Metallgitterroste, den Steg und eine Treppe. Diese Oberflächen können feucht oder rutschig sein, insbesondere bei Regen, Wind, Morgentau, Vereisung oder nach Einbruch der Dunkelheit.

2.3 Die Bewegung auf dem Steg, der Treppe, den Metallgitterrosten, der Terrasse sowie auf dem Unter- und Oberdeck des Hausboots erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung des Gastes.

2.4 Es ist untersagt zu rennen, zu springen, über die Reling zu klettern, sich auf die Reling zu setzen, sich über den Rand zu lehnen, die vorgesehenen Zugangswege zu verlassen oder sich auf Konstruktions- und Technikteilen des Hausboots zu bewegen.

2.5 Das Springen ins Wasser vom Hausboot, vom Steg oder von anderen Teilen des Hafens ist strengstens untersagt.

2.6 Das Baden in der Umgebung des Hausboots, das Betreten des Wassers und jede Bewegung im Wasser erfolgen ausschließlich auf eigene Verantwortung des Gastes.

2.7 Es ist untersagt, sich auf benachbarten Hausbooten, Schiffen, privaten Stegen oder anderen Teilen des Hafens zu bewegen, die nicht für die Gäste des Houseboat Neptun bestimmt sind.

2.8 Bei starkem Wind, Gewitter, Vereisung, erhöhtem Wasserstand oder in anderen außergewöhnlichen Situationen sind die Gäste verpflichtet, erhöhte Vorsicht walten zu lassen und den Anweisungen des Betreibers oder des Hafenverwalters zu folgen.

3. Oberdeck, Treppe und Klappluke

3.1 Die Gäste dürfen das Oberdeck des Hausboots nur unter der Voraussetzung nutzen, dass sie erhöhte Vorsicht walten lassen und sich sicher bewegen; der Zutritt erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

3.2 Der Zugang zum Oberdeck führt über eine Treppe und eine Klappluke über der Treppe. Die Gäste dürfen die Luke öffnen, um sicher hindurchzugehen.

3.3 Nach jeder Benutzung sind die Gäste verpflichtet, die Luke wieder ordnungsgemäß zu schließen.

3.4 Eine geöffnete Luke kann eine Sturz-, Verletzungs- oder Beschädigungsgefahr darstellen. Die Gäste sind dafür verantwortlich, dass die Luke nicht unbeaufsichtigt geöffnet bleibt, insbesondere wenn sich Kinder, Haustiere oder weitere Personen auf dem Hausboot befinden.

3.5 Bei der Bewegung auf der Treppe und dem Oberdeck sind die Gäste verpflichtet, erhöhte Vorsicht walten zu lassen. Die Oberflächen können rutschig sein, insbesondere bei Regen, Feuchtigkeit, Wind, Vereisung oder nach Einbruch der Dunkelheit.

3.6 Auf dem Oberdeck ist es untersagt zu rennen, zu springen, über die Reling zu klettern, sich auf die Reling zu setzen, sich über den Rand zu lehnen oder sich außerhalb der zur üblichen Nutzung bestimmten Flächen zu bewegen.

4. Schutz der Ausstattung und Haftung für Schäden

4.1 Die Gäste sind verpflichtet, mit der Ausstattung des Hausboots schonend umzugehen und sie nur zu dem Zweck zu verwenden, für den sie bestimmt ist.

4.2 Jeden Mangel, jede Beschädigung, jedes defekte Gerät und jede außergewöhnliche Situation hat der Gast dem Betreiber unverzüglich zu melden.

4.3 Der Gast haftet für Schäden am Hausboot, an dessen Ausstattung, Einrichtungen, Schlüsseln, der Sicherungsanlage, der Elektronik, den Möbeln, Textilien, dem Zubehör, der Außenausstattung und am Tretboot.

4.4 Es ist nicht gestattet, Inventar aus dem Hausboot mitzunehmen, insbesondere Handtücher, Bettwäsche, Geschirr, Küchenausstattung, Dekoration, Elektronik, Außenausstattung oder sonstiges Zubehör.

4.5 Das Betreten des Innenraums des Hausboots mit verschmutztem Außenschuhwerk ist untersagt. Die Gäste sind verpflichtet, auf die Sauberkeit des Innenraums, der Couch, der Betten, der Matratze, der Teppiche, der Textilien, der Wände und des Badezimmers zu achten.

4.6 Bei übermäßiger Verschmutzung des Innenraums, der Couch, der Matratze, der Bettwäsche, der Wände, der Böden, des Badezimmers oder sonstiger Ausstattung ist der Betreiber berechtigt, eine Pauschale für außerordentliche Reinigung, Polsterreinigung, Säuberung oder Instandsetzung in Höhe von 150 EUR zu berechnen.

4.7 Übersteigt der tatsächliche Schaden den vorgenannten Betrag, ist der Gast verpflichtet, den Schaden in voller Höhe zu ersetzen.

5. Schlüssel, Lockbox und Schlüsselfinder

5.1 Die Schlüssel zum Hausboot werden den Gästen nach den Anweisungen des Betreibers über eine Lockbox (Schlüsseltresor) übergeben.

5.2 Bei der Anreise übernehmen die Gäste einen Schlüsselbund, der ausschließlich der üblichen Nutzung des Hausboots und dem Zugang zu ihm dient.

5.3 Zum Schlüsselbund gehören insbesondere der Schlüssel zur Eingangspforte bzw. zum Tor des Areals, der Schlüssel zum Hausboot, der kleine Schlüssel zum Außenschrank sowie ein Schlüsselfinder für den Fall des Verlusts.

5.4 Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Schlüssel trägt der Gast die volle Verantwortung für deren Verlust, Beschädigung, Missbrauch oder Nichtrückgabe.

5.5 Der Schlüssel zum Außenschrank dient ausschließlich dem Öffnen des Schranks mit der Außenausstattung, insbesondere Liegen und Außensitzgelegenheiten.

5.6 Bei der Abreise ist der Gast verpflichtet, das Hausboot ordnungsgemäß abzuschließen und die Schlüssel in dieselbe Lockbox zurückzulegen, aus der er sie bei der Anreise entnommen hat. Nach dem Einlegen der Schlüssel ist die Lockbox sorgfältig zu schließen und die Zahlenkombination zu verstellen.

5.7 Die Schlüssel können aus Sicherheitsgründen mit einem Finder vom Typ AirTag oder einem vergleichbaren Gerät ausgestattet sein, und zwar ausschließlich für den Fall ihres Verlusts, Diebstahls oder ihrer Nichtrückgabe. Der Finder dient nicht der Nachverfolgung der Bewegungen der Gäste.

5.8 Es ist untersagt, den Schlüsselfinder zu entfernen, auszuschalten, zu beschädigen, abzudecken oder in sonstiger Weise zu manipulieren.

5.9 Es ist untersagt, die Schlüssel an Dritte weiterzugeben, sie vom Bund zu trennen oder sie zu einem anderen als dem bestimmungsgemäßen Zweck zu verwenden.

5.10 Bei Verlust, Beschädigung oder Nichtrückgabe der Schlüssel ist der Gast verpflichtet, sämtliche Kosten für den Austausch der Schlösser, die Anfertigung neuer Schlüssel, die Anfahrt, den Serviceeinsatz und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu tragen.

6. Außenschrank, Liegen und Außenausstattung

6.1 Zum Hausboot gehört ein Außenschrank, zu dem die Gäste einen kleinen Schlüssel im Schlüsselbund erhalten.

6.2 Der Außenschrank dient ausschließlich der Aufbewahrung der Außenausstattung, insbesondere von Liegen, Außensitzgelegenheiten oder sonstigem für die Gäste bestimmten Zubehör.

6.3 Die Gäste dürfen diese Ausstattung während ihres Aufenthalts auf dem Unterdeck oder auf dem Oberdeck des Hausboots nutzen, sofern die Nutzung sicher und mit dieser Hausordnung vereinbar ist.

6.4 Die Außenausstattung darf nicht vom Hausboot entfernt und nicht auf benachbarte Stege, andere Boote, das Ufer oder in andere Teile des Areals gebracht werden.

6.5 Die Gäste sind verpflichtet, mit der Außenausstattung schonend umzugehen und sie vor Beschädigung, Wind, dem Sturz ins Wasser, Regen oder Verlust zu schützen.

6.6 Nach der Benutzung, bei ungünstigem Wetter, bei starkem Wind sowie bei der Abreise sind die Gäste verpflichtet, die Ausstattung in den Außenschrank zurückzuräumen und den Schrank zu schließen und abzuschließen.

6.7 Nach jedem Öffnen ist der Gast verpflichtet, den Außenschrank wieder ordnungsgemäß zu schließen und zu sichern.

6.8 Bei Verlust, Beschädigung, Diebstahl, dem Sturz der Ausstattung ins Wasser oder ihrer Nichtrückgabe haftet der Gast für den entstandenen Schaden in voller Höhe.

7. Leinen, Winden, Vertäu- und Technikelemente

7.1 Das Hausboot ist mit Leinen, Winden, Vertäuelementen, Ankerelementen und weiterer technischer Ausrüstung ausgestattet, die mit seiner Lage und seiner sicheren Verankerung auf dem Wasser zusammenhängen.

7.2 Den Gästen ist jegliche Manipulation an diesen Elementen strengstens untersagt.

7.3 Insbesondere ist es untersagt, Leinen, Winden, Vertäuungen, Ankerelemente, technische Anschlüsse, Konstruktionselemente oder jegliche Ausrüstung, die nicht ausdrücklich zur üblichen Nutzung durch die Gäste bestimmt ist, zu lösen, festzuziehen, loszubinden, zu versetzen oder zu benutzen.

7.4 Jegliche Manipulation an diesen Elementen ist ausschließlich dem Betreiber, dem Verwalter, einem Techniker oder einer anderen beauftragten Person vorbehalten.

7.5 Im Falle unbefugter Manipulation haftet der Gast für sämtliche entstandenen Schäden, die Kosten des Einsatzes, der Instandsetzung, der Anfahrt, der Sicherheitsprüfung des Hausboots sowie für etwaige weitere damit verbundene Kosten.

8. Technische Anschlüsse und Strom

8.1 Das Hausboot ist an einen externen Stromanschluss im Hafen angeschlossen.

8.2 Den Gästen ist jegliche Manipulation an Stromkabeln, Steckdosen, blauen Anschlüssen, Verlängerungskabeln, Sicherungsautomaten oder jeglicher technischen Anbindung des Hausboots strengstens untersagt.

8.3 Sämtliche technischen Anschlüsse dienen ausschließlich dem Betrieb des Hausboots; Manipulationen daran sind nur dem Betreiber, dem Verwalter oder einer beauftragten Person gestattet.

8.4 Bei Stromausfall, Funkenbildung, Geruchsbildung, beschädigtem Kabel, gelockerter Steckdose oder einer anderen ungewöhnlichen Situation ist der Gast verpflichtet, unverzüglich den Betreiber zu kontaktieren und nicht in die Anlage einzugreifen.

8.5 Jegliche unbefugte Manipulation an der technischen Anbindung, an Kabeln, Anschlüssen oder elektrischer Ausrüstung kann als schwerwiegender Verstoß gegen diese Hausordnung gewertet werden.

8.6 Bei Beschädigung der technischen Ausrüstung, der Kabel, der Anschlüsse oder der elektrischen Anlage ist der Gast verpflichtet, den entstandenen Schaden und die damit verbundenen Kosten zu ersetzen.

9. Klimaanlage, Fernbedienungen, Beleuchtung und Fernseher

9.1 Das Hausboot ist mit einer Klimaanlage, einem Fernseher, Innenbeleuchtung, Außenbeleuchtung und den zugehörigen Fernbedienungen ausgestattet.

9.2 Die Hinweise zur Bedienung der Klimaanlage, der Beleuchtung und der weiteren Ausstattung werden den Gästen vor der Anreise in Form eines Anreisevideos oder anderer Anweisungen des Betreibers zugesandt. Die Gäste sind verpflichtet, diese Hinweise zu befolgen.

9.3 Die Fernbedienung der Klimaanlage dient ausschließlich der üblichen Bedienung der Klimaanlage. Die Klimaanlage ist zur Kühlung des Innenraums bestimmt. Während ihres Betriebs müssen Fenster und Türen geschlossen sein.

9.4 Es ist untersagt, die Klimaanlage bei längerer Abwesenheit der Gäste vom Hausboot eingeschaltet zu lassen.

9.5 Die Fernbedienung für die Beleuchtung im Inneren des Hausboots dient ausschließlich der Bedienung der Innenbeleuchtung.

9.6 Die fest an der Wand angebrachte schwarze Fernbedienung dient der Bedienung der Außenbeleuchtung des Hausboots. Die Gäste dürfen diese Fernbedienung nicht abmontieren, mitnehmen, abdecken, beschädigen oder in sonstiger Weise unbefugt manipulieren.

9.7 Den Fernseher und die weitere Elektronik hat der Gast schonend und nur in der üblichen Weise zu benutzen.

9.8 Der Gast darf nicht in die Elektroinstallation, die Sicherungsautomaten, die Verkabelung, die technischen Leitungen, die Fernbedienungen, die Beleuchtung, die Klimaanlage, den Fernseher oder sonstige technische Einrichtungen des Hausboots eingreifen.

9.9 Bei einem Defekt, ungewöhnlichen Geräuschen, Geruchs- oder Rauchentwicklung, Stromausfall oder einer anderen ungewöhnlichen Situation ist der Gast verpflichtet, unverzüglich den Betreiber zu kontaktieren und nicht in die Anlage einzugreifen.

10. Sicherungsanlage und System Jablotron

10.1 Das Hausboot ist mit der Sicherungsanlage Jablotron ausgestattet.

10.2 Die Gäste sind verpflichtet, die Sicherungsanlage ausschließlich nach den Anweisungen des Betreibers zu bedienen.

10.3 Die Hinweise zur Bedienung der Sicherungsanlage werden den Gästen vor der Anreise zugesandt, insbesondere in Form eines Anreisevideos oder anderer Anweisungen des Betreibers.

10.4 Beim Verlassen des Hausboots sind die Gäste verpflichtet, Fenster und Türen zu schließen, das Hausboot zu sichern und nach den zugesandten Anweisungen vorzugehen.

10.5 Jegliche unbefugte Manipulation an der Sicherungsanlage, den Sensoren, den Bedienelementen, den Technikelementen oder der Verkabelung ist untersagt.

10.6 Bei Auslösen des Alarms, einem Systemfehler oder einer anderen ungewöhnlichen Situation ist der Gast verpflichtet, unverzüglich den Betreiber zu kontaktieren.

10.7 Kosten, die durch unbefugtes oder fahrlässiges Auslösen des Alarms, durch Beschädigung der Anlage oder durch die Notwendigkeit eines Serviceeinsatzes entstehen, können dem Gast in Rechnung gestellt werden.

11. Videoüberwachung

11.1 Zum Schutz des Eigentums, zur Sicherheit der Gäste, zur Schadensverhütung und zur Kontrolle der Zugangsbereiche werden das Hausboot und sein unmittelbares Außenumfeld durch eine Videoanlage überwacht.

11.2 Die Kameras sind ausschließlich in den Außenbereichen angebracht, insbesondere am bzw. über dem Zugang zum Hausboot und in Richtung des Bereichs beim Tretboot.

11.3 Im Innenraum des Hausboots, im Badezimmer, im Schlafbereich und in sonstigen privaten Innenräumen der Gäste sind keine Kameras angebracht.

11.4 Die Videoanlage dient nicht der Beobachtung des Privatlebens der Gäste, sondern ausschließlich dem Schutz des Eigentums, der Sicherheit und der Bewältigung außergewöhnlicher Ereignisse.

11.5 Jegliche Manipulation an den Kameras, ihr Abdecken, Beschädigen, Verdrehen aus der vorgesehenen Richtung oder Ausschalten ist strengstens untersagt.

12. Rauchen, offenes Feuer und verbotene Substanzen

12.1 Rauchen und Vaping sind im Inneren des Hausboots strengstens untersagt.

12.2 Das Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet, sofern der Gast dadurch weder die Ausstattung noch umstehende Personen, die Natur oder die Sicherheit des Hausboots gefährdet.

12.3 Zigarettenstummel dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behälter abgelegt werden. Es ist untersagt, sie ins Wasser, auf den Steg, in die Natur oder ungelöscht in den normalen Abfall zu werfen.

12.4 Die Verwendung von Kerzen, Wunderkerzen, Öllampen, Pyrotechnik, Grills, offenem Feuer oder anderen Flammenquellen ist auf dem Hausboot und in dessen Umgebung untersagt, sofern der Betreiber nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

12.5 Der Konsum von Drogen und anderen Betäubungs- oder psychotropen Substanzen ist untersagt.

13. Rettungsring und Sicherheitsausrüstung

13.1 Das Hausboot ist mit einem Rettungsring ausgestattet, der ausschließlich für den Notfall bestimmt ist.

13.2 Es ist untersagt, den Rettungsring ohne Anlass zu handhaben, ihn zu versetzen, ihn zum Spielen zu benutzen, ihn von seinem vorgesehenen Platz zu entfernen oder ihn in irgendeiner Weise zu beschädigen.

13.3 Im Falle der Verwendung des Rettungsrings oder einer anderen außergewöhnlichen Situation am Wasser ist der Gast verpflichtet, unverzüglich den Betreiber zu informieren.

13.4 Beschädigung, Verlust oder missbräuchliche Verwendung des Rettungsrings können dem Gast in Rechnung gestellt werden.

14. Minibar und Verpflegung

14.1 Zum Hausboot können eine Minibar und kleine Snacks gehören.

14.2 Sämtlicher Verzehr aus der Minibar ist nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem Menü, das in der Unterkunft ausliegt, kostenpflichtig.

14.3 Der Gast ist verpflichtet, die verbrauchten Positionen spätestens bei der Abreise in der vom Betreiber festgelegten Weise zu bezahlen.

14.4 Nicht bezahlter Verzehr aus der Minibar kann nachträglich in Rechnung gestellt werden.

15. Tretboot – Ausleihe und Sicherheitsbedingungen

15.1 Das Tretboot ist nicht automatisch Bestandteil des Aufenthalts und kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber, Bestätigung der Verfügbarkeit und Zahlung des entsprechenden Entgelts genutzt werden.

15.2 Nach Bestätigung der Reservierung des Tretboots und Eingang der Zahlung stellt der Betreiber dem Gast den Code zum Schloss oder andere Anweisungen zur Übernahme zur Verfügung.

15.3 Mit der Ausleihe, der Zahlung und der Nutzung des Tretboots bestätigt der Gast, dass er diese Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist, dass er das Tretboot ausschließlich auf eigene Verantwortung nutzt.

15.4 Das Tretboot dürfen nur Personen benutzen, die zur sicheren Fortbewegung auf dem Wasser fähig sind. Kinder dürfen es nur unter unmittelbarer Aufsicht einer erwachsenen Person benutzen.

15.5 Die Nutzung des Tretboots ist unter Einfluss von Alkohol, Drogen, die Aufmerksamkeit beeinträchtigenden Medikamenten oder anderen Substanzen, die die Fähigkeit zur sicheren Fortbewegung auf dem Wasser mindern, untersagt.

15.6 Das Tretboot darf nicht bei Dunkelheit, bei eingeschränkter Sicht, bei starkem Wind, Gewitter, Regen, erhöhtem Wasserstand oder bei anderen ungünstigen Bedingungen benutzt werden.

15.7 Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Nutzung des Tretboots sicher und rücksichtsvoll zu verhalten und sich Schiffen, Hausbooten, Stegen, Ufern, Strömungen oder anderen Hindernissen nicht gefährlich zu nähern.

15.8 Es ist untersagt, das Tretboot zu überladen, von ihm ins Wasser zu springen, es absichtlich zum Schaukeln zu bringen, es zu beschädigen oder es zu einem anderen als dem bestimmungsgemäßen Zweck zu verwenden.

15.9 Nach Beendigung der Nutzung ist der Gast verpflichtet, das Tretboot an seinen ursprünglichen Platz zurückzubringen, es ordnungsgemäß zu sichern, abzuschließen und zu prüfen, dass es nicht selbstständig abtreiben kann.

15.10 Der Gast haftet für Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder unsachgemäße Sicherung des Tretboots und ist verpflichtet, den gesamten entstandenen Schaden und die damit verbundenen Kosten zu ersetzen.

15.11 Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, Schäden, den Sturz ins Wasser, den Verlust persönlicher Gegenstände oder sonstige Nachteile, die bei der Nutzung des Tretboots entstehen, sofern sie nicht durch eine Pflichtverletzung des Betreibers verursacht wurden.

16. Haustiere

16.1 Der Aufenthalt von Haustieren ist nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers und zu den bei der Buchung festgelegten Bedingungen möglich.

16.2 Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, Verunreinigungen, Gerüche, Lärm oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch das Tier verursacht werden.

16.3 Das Tier darf nicht unbeaufsichtigt auf dem Hausboot bleiben, sofern mit dem Betreiber nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

16.4 Das Tier darf nicht auf das Bett, die Couch oder sonstige Polstermöbel.

17. Abfall, Ordnung und Schutz der Umgebung

17.1 Die Gäste sind verpflichtet, im Innenraum des Hausboots, auf der Terrasse, auf dem Oberdeck, am Steg und in dessen Umgebung Ordnung zu halten.

17.2 Abfall darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden.

17.3 Es ist untersagt, Abfälle, Zigarettenstummel, Lebensmittel, Hygieneartikel, Flüssigkeiten, Chemikalien oder sonstige Gegenstände ins Wasser zu werfen.

17.4 Die Gäste sind verpflichtet, sich schonend gegenüber der umgebenden Natur, dem Wasser, dem Grün und der Ausstattung des Hafens zu verhalten.

18. Registrierung der Gäste

18.1 Jeder Gast ist verpflichtet, vor der Anreise vollständige und wahrheitsgemäße Identifikationsangaben in das vom Betreiber zugesandte Registrierungsformular einzutragen.

18.2 Ohne Erfüllung der Registrierungspflicht kann dem Gast der Check-in verwehrt werden.

18.3 Der Gast haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Angaben.

18.4 Der Zutritt zum und der Aufenthalt auf dem Hausboot sind nur den in der Buchung genannten und über das Registrierungsformular ordnungsgemäß registrierten Personen gestattet.

19. Zahlungen für Zusatzleistungen

19.1 Etwaige Zusatzleistungen, insbesondere die Minibar, die Ausleihe des Tretboots oder andere während des Aufenthalts bestellte Leistungen, sind nach der jeweils gültigen, in der Unterkunft ausliegenden Preisliste oder nach Absprache mit dem Betreiber kostenpflichtig.

19.2 Der Gast ist verpflichtet, diese Leistungen spätestens bei der Abreise zu bezahlen, gegebenenfalls vor ihrer Inanspruchnahme, sofern der Betreiber dies festlegt.

19.3 Werden die Zusatzleistungen nicht bezahlt, ist der Betreiber berechtigt, eine nachträgliche Zahlung zu verlangen.

20. Abreise aus der Unterkunft

20.1 Bei der Abreise ist der Gast verpflichtet, das Hausboot in einem üblichen Zustand zu hinterlassen und die Geräte, die Klimaanlage, den Fernseher und die Beleuchtung auszuschalten.

20.2 Der Gast ist verpflichtet, die Fenster zu schließen, die Türen abzuschließen und zu prüfen, dass das Hausboot ordnungsgemäß gesichert ist.

20.3 Hat der Gast das Oberdeck genutzt, ist er verpflichtet zu prüfen, dass die Klappluke über der Treppe ordnungsgemäß geschlossen ist.

20.4 Hat der Gast die Außenausstattung genutzt, ist er verpflichtet, sie in den Außenschrank zurückzuräumen und den Schrank zu schließen und abzuschließen.

20.5 Hatte der Gast das Tretboot ausgeliehen, ist er verpflichtet, vor der Abreise zu prüfen, dass es an seinen ursprünglichen Platz zurückgebracht, ordnungsgemäß abgeschlossen und gesichert ist.

20.6 Die Schlüssel sind nach den Anweisungen des Betreibers in dieselbe Lockbox zurückzulegen. Nach dem Einlegen der Schlüssel ist der Gast verpflichtet, die Lockbox ordnungsgemäß zu schließen und die Zahlenkombination zu verstellen.

20.7 Bei verspäteter Abreise ohne vorherige Absprache kann dem Gast eine Gebühr nach den jeweils geltenden Bedingungen des Betreibers berechnet werden.

21. Verstoß gegen die Hausordnung

21.1 Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Hausordnung ist der Betreiber berechtigt, den Aufenthalt des Gastes ohne Anspruch auf Erstattung sofort zu beenden.

21.2 Als schwerwiegender Verstoß gelten insbesondere die Anwesenheit nicht registrierter Personen, eine höhere Personenzahl als in der Buchung angegeben, die Überschreitung der technischen Höchstkapazität des Hausboots, das Veranstalten von Partys, die Störung der Nachtruhe, das Rauchen im Innenraum, die Beschädigung der Ausstattung, übermäßige Verschmutzung, die Manipulation an technischen Einrichtungen, die Manipulation an Stromanschlüssen, die Manipulation an Leinen, Winden oder Ankerelementen, die unbefugte Manipulation an den Kameras, die unbefugte Manipulation an der Sicherungsanlage Jablotron, die Manipulation am Schlüsselfinder, die Nichtrückgabe der Schlüssel, die unsachgemäße Nutzung des Tretboots, die Nichtrückgabe oder Nichtsicherung des Tretboots sowie das Betreten unzulässiger Teile des Hafens oder benachbarter Boote.

21.3 Bei einem Verstoß gegen die Regeln zur Personenzahl, zur Anwesenheit nicht registrierter Personen, zum Besuchsverbot, zur Manipulation an technischer Ausrüstung, Sicherheitselementen, Leinen, Winden, Kameras, der Sicherungsanlage oder dem Schlüsselfinder sowie bei einem sonstigen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Hausordnung ist der Betreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 EUR zu berechnen.

21.4 Der Betreiber ist berechtigt, den Ersatz sämtlicher entstandener Schäden sowie der Kosten für außerordentliche Reinigung, Serviceeinsätze, Instandsetzungen, Anfahrten, Verwaltungsaufwand und weiterer damit verbundener Kosten zu verlangen.

21.5 Die vereinbarten Vertragsstrafen und Pauschalen berühren nicht das Recht des Betreibers, Schadensersatz in voller Höhe zu verlangen, wenn der tatsächliche Schaden diese Beträge übersteigt.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Diese Hausordnung ist für alle auf dem Houseboat Neptun untergebrachten Gäste verbindlich.

22.2 Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu aktualisieren oder zu ergänzen.

22.3 Diese Hausordnung tritt in Kraft am: [Datum ergänzen]

Betreiber:

True Brothers Production, s.r.o.

IČO: 04974565

USt-IdNr. (DIČ): CZ04974565